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15. Das Bankbuch
Unbenanntes Dokument
Wozu?
Das Bankbuch erfasst die Umsätze welche über ein Bankkonto getätigt werden. Es wird, zusammen mit dem Kassabuch, zur Führung der Entgelte benötigt.
Wo ist die Definition zu finden?
§18 UStG
Wer muss es führen?
Jeder welcher Geldbewegungen über ein Bank-Konto führt.
Wann?
Spätestens einen Monat und 15 Tage
Form?
Das Bankbuch muss folgende Angaben enthalten:
- Laufende Nummer
- Belegnummer
- Ordnungsbegriff des Kontoauszuges
- Datum (des Zugangs bzw. Abgang, und nicht die bankmäßigen Wertstellung!)
- Bezeichnung der Bewegung/des Geschäftsfalls
- Betrag, für die umsatzsteuerrelevante Aufzeichnung UNBEDINGT getrennt nach steuerfreien und steuerpflichtigen, sowie innerhalb der steuerpflichtigen Umsätze, nach Steuersätzen!
Wie?
Grundsätzliche wäre die Sammlung von Belegen, wie es der Bank-Konto Auszug der Bank darstellt, keine Aufzeichnung (Unterscheidung zwischen Beleg und Aufzeichnung!).
Durch einen Durchführungserlass des BMF gilt die Sammlung der Bank-Konto Auszüge jedoch schon als Aufzeichnung (als Bankbuch), wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Kontoauszüge werden lückenlos aufbewahrt
- Bei Bankkonten die neben den betrieblichen Bewegungen auch private aufweisen, müssen Sie dem Finanzamt auch Einsicht in ihre privaten Bewegungen, samt der dazugehörigen Belege gewähren!
Es wäre übrigens auch zulässig, sollten die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, den Kontoauszug einfach um alle geforderten Daten zu ergänzen.
Die Umsatz- bzw. Vorsteuer relevanten Aufzeichnungen werden durch die Buchung in F.E.A.R. automatisch durch die Steuerautomatik weitgehenst erfüllt (durch das Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerbuch).
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