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18. Aufzeichnungen über den IG-Erwerb

Unbenanntes Dokument

Wozu?

Für Einfuhren aus EU-Ländern gilt nicht die Einfuhrumsatzsteuer, sondern die Erwerbsteuer. Auch die Erwerbssteuer ist i.d.R. als Vorsteuer abzugsfähig!

Wo ist die Definition zu finden?

Art. 18 UStG

Wer muss es führen?

Jeder bei dem die Erwerbssteuer anfällt

Wann?

Spätestens einen Monat und 15 Tage ab dem verwendeten Datum (z.B. ein Monat und 15 Tage ab Rechnungsdatum).

Form?

Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bemessungsgrundlage (BMG) der eingeführten Gegenstände
  • Darauf entfallende Steuerbeträge, getrennt nach Steuersätzen

Wie?

Auch hier hilft die Steuerautomatik von F.E.A.R.! Die Verbuchung kann auch hier automatisch erfolgen. Achten Sie aber bitte auf eine korrekte Zuordnung der Steuersätze (z.B. „IG-Erwerb 20%“). Die Zuordnung ist nach dem Steuersatz der im Inland zu Geltung käme zu tätigen!


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