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19. Aufzeichnungen über IG-Lieferungen
Unbenanntes Dokument
Wozu?
Liefert ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer im EU-Gemeinschaftsgebiet Güter, so ist quartalsmäßig eine Zusammenfassende Meldung (ZM) zu erstellen und beim Finanzamt abzugeben!
Wo ist die Definition zu finden?
Art. 18 UStG / Art. 21 Abs. 3-10 UStG
Wer muss es führen?
Unternehmer die Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten durchführen
Wann?
Die „Zusammenfassende Meldung“ (ZM) ist für ein Kalendervierteljahr zu erstellen, aber nur, wenn tatsächlich eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt ist!
Form?
Eigentlich sind keine gesonderten Aufzeichnungen zu führen! Allerdings verlangt die „Zusammenfassende Meldung“ (ZM) Daten die aus den Aufzeichnungen i.d.R. nicht ersichtlich sind. Das bezieht sich vor allem auf die UID-Nummer des Erwerbers, welche aber in F.E.A.R. zusätzlich erfasst werden kann (siehe Buchungsmaske / Buchungsdetails)!
Wie?
In F.E.A.R. können Sie in den Buchungsdetails zu jeder Buchung neben einer Notiz auch die UID-Nummer des Erwerbes (Kunden) hinterlegen. Im Menü Berichte können Sie sich einen Überblick über die Daten für die ZM ansehen. F.E.A.R. kann derzeit jedoch nicht das Formular für die „Zusammenfassende Meldung“ drucken, Sie müssen die Daten aus der Maske händisch übernehmen (eine entsprechende vorherige Kontrolle bietet sich an!).
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