ACHTUNG: DER NEUE RECHTSSTAND 2007 ist im kostenfreien Teil derzeit nicht enthalten!!
Die Umsatzsteuer ist eine Letztverbraucher Steuer und daher i.d.R. für den Unternehmer im Endeffekt ein durchlaufender Posten! Als Unternehmer (Ausnahme siehe Kleinunternehmerregelung) müssen Sie die Umsatzsteuer verrechnen und an das Finanzamt abführen, dafür können Sie i.d.R. an Sie gestellte (und bezahlte) Umsatzsteuer (die so genannte Vorsteuer) vom Finanzamt zurückfordern.
Hier muss zwischen der SOLL und der IST Besteuerung unterschieden werden!
SOLL
IST
Steuerschuld nach der Ausführung der Leistung
Relevant ist daher das Rechnungsdatum (wird die Rechnungslegung aufgeschoben, allerdings das Datum der Leistungserbringung), Ausnahme: Anzahlungen!
(Standard für Gewerbebetriebe)
Steuerschuld nach der Vereinnahmung des Entgelts (Standard für freie Berufe)
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