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22. SOLL-Besteuerung
Unbenanntes Dokument
Für alle gewerblichen Unternehmer gilt grundsätzlich die SOLL-Besteuerung (= Steuerschuld entsteht mit der Leistungserbringung und NICHT mit der Zahlung).
Die (Umsatzsteuer)-Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Monats in dem die Lieferung bzw. die Leistung ausgeführt bzw. erbracht wurde. Die Steuerschuld verschiebt sich, wenn die dazugehörige Rechnung erst im nächsten Monat gelegt wird (kann aber nicht weiter verschoben werden!).
Anzahlungen fallen unter die Mindest-IST-Besteuerung, werden also zum Zeitpunkt der Vereinnahmung steuerpflichtig!
Über Antrag hat das Finanzamt jedoch die IST-Versteuerung auch für gewerbliche Unternehmer zu gestatten (die EA-Rechnung betreiben). Für Angehörige der freien Berufe (nach § 22 Z 1 EStG) ist die IST-Besteuerung Standard!
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Da die IST-Versteuerung eine wesentliche Vereinfachung für den EA-Rechner darstellt, empfehlen wir, wo möglich, eine IST-Versteuerung durchzuführen!
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Vermieter mit mehr als EUR 110.000,-- Umsatz müssen eine SOLL-Besteuerung durchführen!
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