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26. Die Umsatzsteuererklärung
Unbenanntes Dokument
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FRISTEN: |
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Bei elektronischer Einreichung: |
30.6. des Folgejahres |
Bei anderer Einreichung: |
30.4. des Folgejahres |
Neben den Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich bzw. vierteljahrlich zu erstellen) muss am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung über das ganze Jahr abgegeben werden! Sollte der Jahresumsatz unter 7.500 Euro liegen, so sind Sie von der Einreichung einer Umsatzsteuererklärung befreit.
Sollten Sie von der Umsatzsteuer befreit sein und mehr als 7.500 Euro Jahresumsatz haben, müssen Sie trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben!
Hier ist es sinnvoll die wichtigsten Daten nochmals selbst durchzurechnen und zu kontrollieren. Auch gibt es ein paar Spezialfälle auf die hier nicht weiter eingegangen wird.
Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Formular selbst bzw. der dazugehörigen Ausfüllhilfe (Formular U1a)!
Ab 2004 müssen Sie die Umsatzsteuererklärung elektronisch über Finanzonline einreichen.
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