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31. Die Differenzbesteuerung
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Die Differenzbesteuerung greift dort, wo ein Unternehmer Waren von einem Privaten kauft. Alle Details zur Differenzbesteuerung finden Sie im § 24 sowie im Artikel 24 des Umsatzsteuergesetz.
Das Prinzip der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (NUR von Privaten!) zu berechnen.
Die Differenzbesteuerung darf nur bei beweglichen, körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine oder Edelmetalle und beim Kauf von Privatpersonen angewendet werden (konkret, wenn kein Vorsteuerabzug zusteht und es sich um eine Privatperson oder eine juristische Person die nicht Unternehmer ist handelt oder ein Unternehmen steuerbefreit ist oder von einem Unternehmer gekauft wurde, der seinerseits auf den Gegenstand die Differenzbesteuerung angewandt hat). Beim Kauf aus dem Ausland steht prinzipiell nicht die Differenzbesteuerung zu!
Weitere Details erhalten Sie aus dem Gesetzestext, von unserer F.E.A.R.-Supportline oder vom Steuerberater Ihres Vertrauens!
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