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42. Die Kammerumlage 2 (KU2)

Unbenanntes Dokument

FRISTEN:

 

Monatlich jeweils am 15. des Folgemonats.

 

Die Kammerumlage 2 müssen nur Mitglieder der Wirtschaftskammer bezahlen, die Dienstnehmer beschäftigen! Die Freigrenze ist die gleiche wie beim Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Übersteigen die im Monat ausgezahlten Bruttolöhne nicht EUR 1.460,--, so kann dieser Betrag um EUR 1.095,-- reduziert werden.

Ihre Personalverrechnung bzw. Ihre Wirtschaftskammer wird Sie gerne über alle Details der Kammerumlage 2 informieren!

ACHTUNG: Wie bei der KU1 ist auch die KU2 eine Selbstberechnungsabgabe!

Die Höhe der KU2 ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (z.B. in Wien 2005 0,40%).

 

Erstellen Sie einen Eigenbeleg über Ihre Berechnungen zur Kammerumlage!

 

 


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