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56. Zeitliche Vorgehensweise

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Innerhalb eines Monats:

  • Sichern Sie die Belege für das Kassabuch.
  • Sortieren Sie selbst erstellte Belege (z.B. Rechnungen an Ihre Kunden) und erhaltene Belege (z.B. Rechnungen von Ihren Lieferanten). Ordnen Sie nach Möglichkeit auch schon Lieferschein zu Rechnung zu.

Am Ende des Monats:

  • Sorgen Sie nach Möglichkeit für einen Kontoauszug über das gesamte letzte Monat (können sie frühestens am 1. des Folgemonats holen).

Spätestens bis 15. des übernächsten Monats oder
Spätestens bis 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende (bei Kleinunternehmern)

  • Ordnen Sie den Kontoauszügen die entsprechenden Belege zu.
  • Ordnen Sie ihre Kassenbelege.
  • Buchhaltung durchführen.
  • Erstellen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung (falls notwendig).
  • Wenn notwendig, tragen Sie ihre Warenkäufe in das Wareneingangsbuch (WEB) ein.
  • Reichen Sie die UVA ein (auch elektronisch über FinanzOnline möglich).
  • Bei Wirtschaftskammermitgliedern: Prüfen Sie die Pflicht zur Entrichtung der Kammerumlagen. Die KU1 ist ab einem Umsatz von EUR 150.000,-- vierteljährlich an das Finanzamt abzuführen.

Spätestens bis 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende (alle Unternehmer):

  • Überprüfen Sie ob Sie Leistungen in ein anderes EU-Land erbracht haben (IG-Lieferung), falls notwendig, erstellen Sie die Zusammenfassende Meldung und reichen diese bei Ihrem Finanzamt ein.

Am Jahresende (bis spätestens 31. März, Verlängerungen auf Ansuchen oder bei zusätzlichen Einkünften aus unselbständiger Arbeit möglich (im letzteren Fall verlängert sich die Frist automatisch. bis 15 Mai)):

  • Kontrollieren Sie nochmals Ihre Buchhaltung.
  • Ergänzen Sie, falls notwendig, Ihr Anlagenverzeichnis.
  • Führen Sie, falls notwendig, Ihre Abschlussbuchungen durch.
  • Lassen Sie bei Bedarf Ihre Buchhaltung nochmals überprüfen.
  • Erstellen Sie die Umsatzsteuererklärung.
  • Führen Sie den Jahresabschluss durch (Abschreibungsbuchungen können meist automatisch vom Buchhaltungsprogramm durchgeführt werden) und drucken Sie Ihr Betriebsergebnis (die Einnahmen- / Ausgabenrechnung aus).
  • Machen Sie eine Datensicherung und kopieren diese auf möglichst unlöschbare Medien
    (z.B. eine CD-R, nicht CD-RW!).
  • Drucken Sie alle wichtigen aus, z.B. das Journal, Saldenbericht, den E/A-Bericht, …
  • Informieren Sie sich über eventuelle Gesetzesänderungen für das nächste Jahr (z.B. durch Kursbesuch).
  • Bewahren Sie Ihre Buchhaltungsordner an einem möglichst sicheren Ort für mind. 7 Jahre (zusammen mit einer Kopie Ihrer Datensicherung) auf.
  • Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung (legen Sie unbedingt ihre Einnahmen- / Ausgabenrechnung bei, die Betriebsausgaben müssen dabei gruppiert aufgegliedert werden).


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