ACHTUNG: DER NEUE RECHTSSTAND 2007 ist im kostenfreien Teil derzeit nicht enthalten!!
Innerhalb eines Monats:
Am Ende des Monats:
Spätestens bis 15. des übernächsten Monats oder Spätestens bis 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende (bei Kleinunternehmern)
Spätestens bis 15. des übernächsten Monats nach Quartalsende (alle Unternehmer):
Am Jahresende (bis spätestens 31. März, Verlängerungen auf Ansuchen oder bei zusätzlichen Einkünften aus unselbständiger Arbeit möglich (im letzteren Fall verlängert sich die Frist automatisch. bis 15 Mai)):
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